Aktuelle Informationen
!!! Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wurde bis zum 31.01.2023 verlängert !!!

Grundsteuerreform in Bayern (zur Pressemitteilung v. 27.06.2022)
Grundsteuerreform - die neue Grundsteuer in Bayern
Information zur kommunalen Verkehrsüberwachung:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Zuständigkeit für Verkehrsordnungswidrigkeiten ändert sich zum 01.01.2023.
Bitte wenden Sie sich an die Stadt bzw. die Gemeinde, auf deren Gebiet die Verkehrsordnungswidrigkeit festgestellt wurde.
Dies gilt für folgende Gebiete:
Adelsdorf, Bad Windsheim, Bubenreuth, Cadolzburg, Großhabersdorf, Herzogenaurach, Langenzenn, Oberasbach, Roßtal, Rückersdorf, Seukendorf, Stein, Veitsbronn, Zirndorf
Beispiele:
Wenn Sie im Stadtgebiet von Langenzenn zu schnell unterwegs waren, wenden Sie sich bitte an die Stadt Langenzenn.
Wenn Sie im Stadtgebiet von Oberasbach ordnungswidrig geparkt haben, wenden Sie sich bitte an die Stadt Oberasbach.
Für alle Ordnungswidrigkeiten auf dem Gebiet des Marktes Ammerndorf wenden Sie sich bitte an: rathaus@ammerndorf.de
Wohin mit alten Batterien? - Lösung siehe hier:...
Weitere Fragen beantworten Ihnen gerne die Abfallberatung des Landkreises Fürth unter 0911-9773-3037 oder abfallberatung@lfa-fue.bayern.de