G - Gewerbeamt
Von A bis Z
Das Gewerbeamt
hier können Sie Ihren Betrieb anmelden, ummelden oder abmelden.
Bitte drucken Sie den entsprechenden Vordruck aus und geben Sie ihn vollständig ausgefüllt und unterschrieben im Rathaus ab.
Hinweis:
Ab dem 01.01.2021 sind Existenzgründer, die in Form eines Einzelunternehmens, einer Kapitalgesellschaft/Genossenschaft oder Personengesellschaft/-gemeinschaft tätig werden, gesetzlich verpflichtet, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.
Hierzu können sich Existenzgründer kostenlos vor Aufnahme ihrer unternehmerischen Tätigkeit im Dienstleistungsportal der Steuerverwaltung "ELSTER - Ihr Online-Finanzamt" registrieren.
Näheres siehe unter www.elster.de in der Rubrik "Formulare & Leistungen --> alle Formulare" den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" auszufüllen und elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.
Bei Rückfragen betreffend die Umsatzsteuer steht Ihnen Frau Riedl (Sonja.Riedl@lfst.bayern.de) als Ansprechpartnerin zur Verfügung.
Bei Rückfragen organisatorischer Natur können Sie sich an Frau Wotschka (Sabine.Wotschka@lfst.bayern.de) wenden.
Noch Fragen?