A - Abfallentsorgung - Homepage des Marktes Ammerndorf

Herzlich willkommen in Ammerndorf
Ammerndorfer Wappen
Markt Ammerndorf
Direkt zum Seiteninhalt

A - Abfallentsorgung

Von A bis Z


Im Landratsamt Fürth können Sie jederzeit Ihren Rest-, Papier-, Biomüll an-, ab- oder ummelden. Selbstverständlich haben wir Biomülltüten für Sie zur Abholung bereitliegen.

Änderungsmitteilung

Antrag auf Eigenkompostierung




Seit 01.01.2021 - Gelbe Tonne statt Gelbe Säcke

Was gehört hinein:
1. Metalle (sauber und restentleert)
Konservendosen, Getränkedosen, Alus-Schalen, Alu-Deckel, Alu-Folien, Verschlüsse

2. Kunststoffe
Kunststoffbecher: z.B. von Milchprodukten, Margarine, Sahne, Quark, Joghurt
Schaumstoffe: z.B. Obst- und Gemüsebehälter, andere geschäumte Verpackungen
Kunststoff-Folien: z.B. Tragetaschen, Beutel, Einwickelfolien von Lebensmitteln
Kunststoff-Flaschen: z.B. von Spül-, Wasch- und Körperpflegemitteln
Getränkekartons für Saft und Milch, Alufolie von Kaffee-Verpackungen

Was darf nicht hinein:
Kunststoffe, die KEINE Verpackung sind: Plastikteller, Putzeimer, Kinderspielzeug, usw.
Windeln, Hygienetücher, Taschentücher (Restmüll)
Kunststoff-Folien (Baufolien, Agrarfolien, etc. - kleinere Mengen in Restmüll, größere Mengen über Wertstoffhof oder gewerbliche Entsorger)

weitere Infos unter www.hofmann-denkt.de oder kostenlose Servicehotline Tel.-Nr. 0800 1004337

!!! Entsorgung von alten Batterien !!!

Leider gibt es nach wie vor Mitbürger, die verbrauchte Akkus und Batterien in den Briefkasten oder den Lichtschacht des Rathauses werfen oder auch einfach direkt vor die Tür ablegen.
Die Batteriesammelstellen vor den Rathäusern im Landkreis bestehen nicht mehr. Die kommunale Abfallentsorgung des Landratsamtes Fürth hat die Abholung bereits seit Januar 2020, also vor über einem Jahr, eingestellt

Entsorgungsmöglichkeiten für Batterien und Akkus sind zahlreich und flächendeckend über den Einzelhandel gegeben.
Einzelhandel und Hersteller sind gesetzlich verpflichtet, Altbatterien unentgeltlich zurückzunehmen und diese dem gemeinsamen Rücknahmesystem zur Abholung bereitzustellen (§ 5 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Batteriegesetz - BattG).  
Außerdem besteht darüber hinaus die Abgabemöglichkeit bei den landkreiseigenen Wertstoffhöfen.

In diesem Zusammenhang bitten wir dringend darum, keine Batterien vor dem Rathaus abzulegen oder in den Lichtschacht oder Briefkasten zu werfen, sondern diese wie oben beschrieben, im Handel oder Wertstoffhof zurückzugeben.

Fragen beantwortet die Abfallberatung des Landkreises Fürth unter Tel.-Nr. 0911-9773-3037
   


Zurück zum Seiteninhalt