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Markt Ammerndorf
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S - Standesamt

Von A bis Z
Anmeldung zur Eheschließung


Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Diese Aufstellung gilt nur für deutsche Staatsangehörige.
Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen in jedem Fall ein persönliches Beratungsgespräch beim Standesamt. Für die Beratung ist keine Terminvereinbarung erforderlich. Sie können während unserer Öffnungszeiten jederzeit vorbeikommen.
Erforderliche Unterlagen, die bei der Anmeldung der Eheschließung mitzubringen sind:
        
  1. Gültiger Personalausweis
        
  1. Neu ausgestellte (nicht älter als sechs Monate) beglaubigte Abschrift des Geburtseintrages mit Hinweisen vom Standesamt des Geburtsortes. Bitte beachten, dies ist keine Geburtsurkunde. Die Urkunde kann persönlich, schriftlich oder telefonisch beim Geburtsstandesamt angefordert werden.


Wenn Sie Spätaussiedler oder Vertriebener sind, benötigen Sie in der Regel folgende Unterlagen (bitte alles im Original vorlegen):
        
              
    • Geburtsurkunde (im Original) mit zusätzlicher deutscher Übersetzung
    •         
    • Registrierschein
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    • Spätaussiedlerbescheinigung (=Bescheinigung nach §15 BVFG)bzw. Vertriebenenausweis
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    • Namensänderungsurkunden (z.B. Erklärung gem. § 94 BVFG ist Pflicht seit 01.01.1993, Bescheinigungen vom Standesamt I in Berlin)
    •     
und soweit vorhanden:
        
              
    • Einbürgerungsurkunde
    •         
    • Heiratsurkunde der Eltern oder Geburtsurkunde der Mutter mit zusätzlicher deutscher Übersetzung
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    • neu ausgestellte Familienbuchabschrift der Eltern von Standesamt des Wohnortes der Eltern am 24.02.2007 ( ersetzt alle oben genannten Unterlagen)
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Wenn Sie nicht in Deutschland geboren sind, benötigen Sie in der Regel folgende Unterlagen (bitte alles im Original vorlegen):
        
              
    • Geburtsurkunde (im Original) mit zusätzlicher deutscher Übersetzung
    •     
soweit vorhanden:
        
              
    • Einbürgerungsurkunde
    •         
    • Namensänderungsurkunden
    •     
        
  1. Neu ausgestellte (nicht älter als sechs Monate) Aufenthaltsbescheinigung der Hauptwohnung von der zuständigen Meldebehörde, mit Angabe des Familienstandes. Falls Sie Ihren Hauptwohnsitz in Ammerndorf haben, hat das Standesamt Zugriff auf die Aufenthaltsbescheinigung und Sie müssen diese nicht beschaffen.
        
  1. Gemeinsame Kinder
Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder mit Angabe der Vaterschaft
        
  1. Zusätzliche Unterlagen für vorher Verheiratete:
Neu ausgestellte (nicht älter als sechs Monate) beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch der .letzten Ehe mit Hinweisen vom Standesamt der letzten Eheschließung (Hinweis: Das Familienbuch ist nicht identisch mit dem Stammbuch der Familie. Es handelt sich hierbei um eine Karteikarte, die beim Standesamt der Eheschließung geführt wird.)
Wenn Ihre Eheschließung vor dem 01.01.1958 in Westdeutschland oder vor dem 03.10.1990 in den neuen Bundesländern stattfand, existiert in der Regel kein Familienbuch.
Wir benötigen dann die Original Ehe-/Heiratsurkunde der letzten Ehe (muss nicht neu ausgestellt sein), und das Original Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk bzw. Sterbeurkunde des Ehegatten.
Falls die letzte Eheschließung oder Eheauflösung (Scheidung oder Tod) nicht in Deutschland statt gefunden hat, ist eine Kontaktaufnahme bzw. vorherige Rücksprache mit dem Standesamt erforderlich.
        
  1. Gemeinsame Kinder
Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder mit Angabe der Vaterschaft
        
  1. Zusätzliche Unterlagen für minderjährige Brautleute
Befreiung vom Erfordernis der Ehemündigkeit durch das Familiengericht, Fürther Straße 110 in Nürnberg.
Sobald Ihre Unterlagen komplett vorliegen, können Sie beim Standesamt Ihre Eheschließung anmelden und nach Abschluss der Prüfung der Ehevoraussetzungen einen Termin für Ihre Hochzeit vereinbaren.
Achtung:
Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Rechtsansprüche können aus dieser Zusammensetzung nicht hergeleitet werden.
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