Kommunale Verkehrsüberwachung
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Sehr geehrte Damen und Herren,
die Zuständigkeit für Verkehrsordnungswidrigkeiten ändert sich zum 01.01.2023.
Bitte wenden Sie sich an die Stadt bzw. die Gemeinde, auf deren Gebiet die Verkehrsordnungswidrigkeit festgestellt wurde.
Dies gilt für folgende Gebiete:
Adelsdorf, Bad Windsheim, Bubenreuth, Cadolzburg, Großhabersdorf, Herzogenaurach, Langenzenn, Oberasbach, Roßtal, Rückersdorf, Seukendorf, Stein, Veitsbronn, Zirndorf
Wenn Sie im Stadtgebiet von Langenzenn zu schnell unterwegs waren, wenden Sie sich bitte an die Stadt Langenzenn.
Wenn Sie im Stadtgebiet von Oberasbach ordnungswidrig geparkt haben, wenden Sie sich bitte an die Stadt Oberasbach.
Für alle Ordnungswidrigkeiten auf dem Gebiet des Marktes Ammerndorf wenden Sie sich bitte an: rathaus@ammerndorf.de